Arzneimittelspenden – richtig gemacht
Für Arzneimittelspenden in Entwicklungsländer gibt es feste, international gültige Regeln.
APOTHEKER HELFEN e.V arbeitet konsequent nach den internationalen Leitlinien, damit die Menschen im Empfängerland den besten Nutzen von der Spende haben.
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben jedes Jahr weltweit neun Millionen Kinder, weil die einfachsten Medikamente nicht verfügbar sind. In Entwicklungsländern hat schätzungsweise die Hälfte der Menschen keinen Zugang zu Arzneimitteln. Dann können selbst einfache Infektionen oder Wunden, aber auch Durchfall, Malaria und Lungenentzündung das Todesurteil bedeuten. Vielerorts fehlen Arznei- und Verbandstoffen völlig. Es gibt aber auch Logistikprobleme, wenn die Versorgungskanäle nicht bis in kleine Dörfer und Buschkrankenstationen funktionieren. Gerade in Katastrophenfällen kommt es immer wieder vor, dass es in der Hauptstadt zwar genügend Material gibt, nicht aber in entlegenen Orten, weil die Verteilung nicht klappt.
Was ist zu beachten, damit die gut gemeinte Hilfe auch wirklich sinnvoll ist? Welche Fehler passieren?
Arzneimittelsammlungen sind out
Aus gutem Grund ist die Sammlung von Arzneimitteln aus Arztpraxen und Haushalten heute absolut „out“. Denn das Sammelsurium von Arzneimitteln wirft in den Empfängerländern mehr Probleme auf als es löst.
Beispielsweise werden in Industrieländern häufig Medikamente eingesetzt, die in Entwicklungsländern selten gebraucht werden. Beispiele sind Mittel gegen Bluthochdruck, Gicht, Fettstoffwechselstörungen oder Diabetes. Bei Sammlungen werden vor allem solche Mittel gespendet. In der Folge werden nicht benötigte Medikamente verschickt – oft mit hohen Transportkosten – oder die Mengen entsprechen nicht dem Bedarf. Ebenso ungeeignet sind deutsch beschriftete Fertigarzneimittel, die der Empfänger nicht lesen und daher nicht bestimmungsgemäß einsetzen kann. Völlig inakzeptabel sind verfallene oder angebrochene Medikamentenpackungen, denn sie demütigen den Empfänger.
Die Verantwortlichen im Empfängerland stehen dann vor weiteren Problemen: Sie müssen unbrauchbare Arzneimittel fachgerecht entsorgen, in der Regel verbrennen. Da unsere Fertigarzneimittel Kleinpackungen sind, in Blistern eingeschweißt und mit Beipackzettel versehen, fällt jede Menge Müll an.
Diese Probleme sind gut dokumentiert. Das renommierte Deutsche Institut für Ärztliche Mission (DIFÄM) hat das Arzneimittel-Recycling 1996 komplett abgeschafft. Auch APOTHEKER HELFEN e. V. – Hilfswerk der Bayerischen Apotheker akzeptiert grundsätzlich keine Arzneimittelsammlungen.
Leitlinien zur guten Spendenpraxis
Für jegliche Arzneimittelspenden gelten die „Leitlinien für Arzneimittelspenden“, die 1996/97 unter maßgeblicher Beteiligung der DIFÄM-Arzneimittelhilfe entwickelt und von der WHO in die „Guidelines for Drug Donations“ eingebracht wurden (Kasten). Derzeit arbeitet die WHO an einer Neuauflage der Guidelines. Inhalt und Ausrichtung sollen gleich bleiben, doch die Begleittexte verständlicher abgefasst werden. Auf dieser Basis wird DIFÄM Flyer erstellen, die Fachkreise und Laien über die gute Spendenpraxis informieren. Dies hat Anfang Mai eine Konferenz von Organisationen der „Pharmazeutischen Katastrophenhilfe“, an der auch APOTHEKER HELFEN e.V. teilnahm, beschlossen.
Ein Kernelement jeder Arzneimittelhilfe ist die Kooperation und Absprache mit zuverlässigen sachkundigen Partnern im Entwicklungsland. Nur diese können richtig einschätzen, welche Arznei- und Verbandmittel in welcher Menge aktuell gebraucht werden. APOTHEKER HELFN e. V. arbeitet mit Organisationen zusammen, die seit langem in dem jeweiligen Land tätig sind und viel Erfahrung in medizinisch-pharmazeutischer Hilfe haben. Oft sind auch einheimische Ärzte, Apotheker, Hebammen und Krankenpflegepersonal die regionalen Ansprechpartner.
Einheitliche Arzneimittellisten
Für die Auswahl der Arzneistoffe gibt es ebenfalls internationale Vorgaben. Die WHO veröffentlichte 1977 eine Liste der unentbehrlichen Medikamente („Essential Medicines“). Bei der Auswahl der damals 208 Wirkstoffe spielten Wirksamkeit, Nebenwirkungen, weltweite Verfügbarkeit und Bekanntheit sowie der Preis eine Rolle. Die Kernthese: Wenige, sorgfältig ausgewählte Arzneistoffe verbessern die Gesundheitsversorgung, vereinfachen den Umgang mit Arzneimitteln und reduzieren die Preise.
Derzeit liegt die 16. Ausgabe der „WHO Model List of Essential Medicines“ vom März 2010 für Erwachsene und die 2. Ausgabe der Liste für Kinderarzneimittel vor (www.who.int/medicines/publications/essentialmedicines/en/index.html). Bezüglich der pharmazeutischen Qualität beruft sich die WHO auf die International Pharmacopoeia (www.who.int/medicines/publications/pharmacopoeia/en/index.html).
Diese Liste, aktuell mit 350 Arzneistoffen, bildet die Grundlage für nationale Arzneimittellisten, die bereits mehr als 150 Länder erstellt haben. Die WHO-Liste sowie die regionalen Listen gelten als Standard für alle Hilfsorganisationen, die Arzneimittelspenden in Entwicklungsländer organisieren. Jede einheimische Fachkraft kennt die dort aufgelisteten Arzneistoffe und kann sie patientengerecht einsetzen.
Die nationalen Arzneimittellisten tragen nicht nur dazu bei, Arzneimittelspenden zu kanalisieren. Sie ermöglichen es den Gesundheitsbehörden, im Land eigene Therapiestandards zu etablieren und durchzusetzen. Selbstverständlich richtet sich APOTHEKER HELFEN e. V. durchgängig an diesen Listen.
Hilfe zur SelbsthilfeAPOTHEKER HELFEN e.V. liefert konsequent nur bedarfsgerecht zusammengestellte, mit dem Empfänger abgestimmte Sendungen, die Arzneimittel nach WHO-Standard in Großpackungen (bulk ware) enthalten. Nach Absprache wird auch Spezialbedarf wie Wasserentkeimungstabletten, Verbandstoffe oder OP-Besteck geliefert. Ziel ist immer, dass die Fachkräfte vor Ort mit den Gütern optimal helfen können. So kommt jeder gespendete Euro tatsächlich den Patienten und Hilfsbedürftigen zugute!
Leitlinien für Arzneimittelspenden
Auswahl der Arzneimittel
- Arzneimittel sollen nur aufgrund eines ausdrücklich festgelegten Bedarfs und nur nach vorheriger Zustimmung des Empfängers gespendet werden.
- Alle Arzneimittel müssen in der nationalen Arzneimittelliste des Empfängerlandes oder zumindest in der WHO-Liste der unentbehrlichen Medikamente aufgeführt sein.
- Darreichungsform und Stärke sollen den Gepflogenheiten im Empfängerland entsprechen.
Qualität und Haltbarkeit
- Gespendete Arzneimittel müssen aus einer zuverlässigen Quelle stammen und den Qualitätsanforderungen des Spender- und des Empfängerlandes entsprechen.
- Arzneimittel aus Haushalten oder Ärztemuster dürfen nicht gespendet werden.
- Nach Eintreffen im Empfängerland müssen die Arzneimittel noch mindestens ein Jahr haltbar sein. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers möglich.
Verpackung
- Die Beschriftung der Arzneimittel muss im Empfängerland verstanden werden. Die generische Bezeichnung ist zu verwenden.
- Arzneimittelspenden sollen aus Großpackungen bestehen.
- Der Spende ist eine detaillierte Packliste beizufügen.
Abwicklung
- Der Empfänger muss über alle Spenden rechtzeitig unterrichtet werden.
- Die Wertangabe sollte auf dem internationalen Großhandelspreis basieren.
- Sämtliche Transportkosten bis zum Empfängerland sowie die Einfuhrgebühren sollten vom Spender übernommen werden.
München,
11. Dezember 2008
Neuer Vorstand führt „Apotheker helfen
e.V. – Hilfswerk der Bayerischen Apotheker“
In der Mitgliederversammlung vom 28. Juli 2008 wurde
durch Satzungsänderung die Zahl der Vorstandsmitglieder
von fünf auf sieben erhöht. Zusätzlich
wurde der Namen des Vereins in „Apotheker
helfen e.V. – Hilfswerk der Bayerischen Apotheker“
geändert. Diese Satzungsänderungen wurden
vom Registergericht München am am 12. September
2008 angenommen.
Auf Grund dieser Satzungsänderungen wurde in
der Mitgliederversammlung vom 11. Dezember 2008
ein neuer Vorstand gewählt. 1. Vorsitzender
wurde Thomas Benkert, 2. Vorsitzenden Dr. Hans-Peter
Hubmann. Als Beisitzer wurden Ursula Bockhorni-Imhoff,
Jutta Rewitzer, Dr. Ulrich Krötsch, Christian
Niermann und Peter Vanselow gewählt. Die Wahlen
erfolgten jeweils einstimmig. Der bisherige Geschäftsführer
Dr. Gerhard Gensthaler wurde in seinem Amt bestätigt.
Die Organe des Vereins
DER VORSTAND
Der ehrenamtliche Vorstand besteht
aus sieben Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, seinem
Stellvertreter und fünf Beisitzern. Ihm obliegt
die Führung der laufenden Geschäfte
des Vereins nach den von der Mitgliederversammlung
gegebenen Richtlinien und nach Maßgabe dieser
Satzung. Er hat insbesondere die Aufgaben, förderungswürdige
Sachverhalte festzustellen, die Förderung
durchzuführen, Spenden zu sammeln und zu
verwalten. Der Vorstand übt seine Tätigkeiten
ehrenamtlich aus.
DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Einmal im Jahr werden alle Mitglieder zu einer
Versammlung eingeladen. Die Mitgliederversammlung
als das oberste beschlußfassende Vereinsorgan
ist grundsätzlich für alle Aufgaben
zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß
dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan
übertragen wurden. Ihr sind insbesondere
die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung
über die Genehmigung und die Entlastung des
Vorstandes vorzulegen.
DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG
Zum Geschäftsführer wurde Dr. Gerhard
Gensthaler am 1. März 2002 vom Vorstand berufen.
Er koordiniert die Hilfsprojekte und führt
die Geschäfte der laufenden Verwaltung in
ehrenamtlicher Tätigkeit aus. Gleichzeitig
betreut er die pharmazeutische Seite des Hilfswerks
und ist u.a. verantwortlich für das Notfall-Depot,
das sich im Bayerischen Apothekerhaus in München
befindet. Er ist in dieser Funktion bei der Regierung
von Oberbayern gemeldet.
Unsere Ziele
Das Hilfswerk der Bayerischen
Apotheker e.V. wurde am 28.4.1999 auf Initiative
des damaligen 1. Vorsitzenden des BAV Bayerischer
Apothekerverband e.V., Gerhard Reichert, anlässlich
des Bayerischen Apothekertages in Bamberg unter
dem Eindruck des Kosovo-Krieges gegründet.
Vereinszweck ist die Unterstützung Hilfsbedürftiger
in Krisengebieten, bei Naturkatastrophen, Krankheit
oder Armut. Hierzu werden in erster Linie aus
Spenden finanzierte Arznei- und Verbandmittel,
Krankenpflegeartikel und medizinisches Gerät
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ordentliches Mitglied kann jede/r Apotheker/in
werden. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Eine
Fördermitgliedschaft ist für jede natürliche
oder juristische Person möglich.
Träger
Apotheker helfen e.V. –
Hilfswerk der Bayerischen Apotheker wird gemeinsam
getragen vom BAV Bayerischer Apothekerverband
e.V. und der Bayerischen Landesapothekerkammer.
Die Geschäftsstelle und das Arzneimittel-Depot
befinden sich im Bayerischen Apothekerhaus, Maria-Theresia-Straße
28, 81675 München. Das Büro des Geschäftsführers
Dr. Gerhard Gensthaler liegt in der Fafnerstraße
33, 80639 München, Tel. 089-71056782, Fax
089- 71056783.
Gemeinnützigkeit
Das Finanzamt für Körperschaften
in München hat mit Bescheid vom 15.02.2008
unter der Steuernummer 143/216/90425 das „Hilfswerk
der Bayerischen Apotheker e.V.“, jetzt „Apotheker
helfen e.V. – Hilfswerk der Bayerischen
Apotheker“, als mildtätigen und gemeinnützigen
Zwecken dienend anerkannt und den Freistellungsbescheid
erteilt.