Engagement f�r das Hilfswerk (von links): Johannes M. Metzger, Gerhard Reichert und Dr. Ulrich Kr�tsch

Engagement f�r das Hilfswerk (von links): Johannes M. Metzger, Gerhard Reichert und Dr. Ulrich Kr�tsch





Organisation


Arzneimittelspenden – richtig gemacht


Für Arzneimittelspenden in Entwicklungsländer gibt es feste, international gültige Regeln.

APOTHEKER HELFEN e.V arbeitet konsequent nach den internationalen Leitlinien, damit die Menschen im Empfängerland den besten Nutzen von der Spende haben.  

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben jedes Jahr weltweit neun Millionen Kinder, weil die einfachsten Medikamente nicht verfügbar sind. In Entwicklungsländern hat schätzungsweise die Hälfte der Menschen keinen Zugang zu Arzneimitteln. Dann können selbst einfache Infektionen oder Wunden, aber auch Durchfall, Malaria und Lungenentzündung das Todesurteil bedeuten. Vielerorts fehlen Arznei- und Verbandstoffen völlig. Es gibt aber auch Logistikprobleme, wenn die Versorgungskanäle nicht bis in kleine Dörfer und Buschkrankenstationen funktionieren. Gerade in Katastrophenfällen kommt es immer wieder vor, dass es in der Hauptstadt zwar genügend Material gibt, nicht aber in entlegenen Orten, weil die Verteilung nicht klappt.  

Was ist zu beachten, damit die gut gemeinte Hilfe auch wirklich sinnvoll ist? Welche Fehler passieren?

 

Arzneimittelsammlungen sind out

Aus gutem Grund ist die Sammlung von Arzneimitteln aus Arztpraxen und Haushalten heute absolut „out“. Denn das Sammelsurium von Arzneimitteln wirft in den Empfängerländern mehr Probleme auf als es löst.  

Beispielsweise werden in Industrieländern häufig Medikamente eingesetzt, die in Entwicklungsländern selten gebraucht werden. Beispiele sind Mittel gegen Bluthochdruck, Gicht, Fettstoffwechselstörungen oder Diabetes. Bei Sammlungen werden vor allem solche Mittel gespendet. In der Folge werden nicht benötigte Medikamente verschickt – oft mit hohen Transportkosten – oder die Mengen entsprechen nicht dem Bedarf. Ebenso ungeeignet sind deutsch beschriftete Fertigarzneimittel, die der Empfänger nicht lesen und daher nicht bestimmungsgemäß einsetzen kann. Völlig inakzeptabel sind verfallene oder angebrochene Medikamentenpackungen, denn sie demütigen den Empfänger.  

Die Verantwortlichen im Empfängerland stehen dann vor weiteren Problemen: Sie müssen unbrauchbare Arzneimittel fachgerecht entsorgen, in der Regel verbrennen. Da unsere Fertigarzneimittel Kleinpackungen sind, in Blistern eingeschweißt und mit Beipackzettel versehen, fällt jede Menge Müll an. 

Diese Probleme sind gut dokumentiert. Das renommierte Deutsche Institut für Ärztliche Mission (DIFÄM) hat das Arzneimittel-Recycling 1996 komplett abgeschafft. Auch APOTHEKER HELFEN e. V. – Hilfswerk der Bayerischen Apotheker akzeptiert grundsätzlich keine Arzneimittelsammlungen.

 

Leitlinien zur guten Spendenpraxis

Für jegliche Arzneimittelspenden gelten die „Leitlinien für Arzneimittelspenden“, die 1996/97 unter maßgeblicher Beteiligung der DIFÄM-Arzneimittelhilfe entwickelt und von der WHO in die „Guidelines for Drug Donations“ eingebracht wurden (Kasten). Derzeit arbeitet die WHO an einer Neuauflage der Guidelines. Inhalt und Ausrichtung sollen gleich bleiben, doch die Begleittexte verständlicher abgefasst werden. Auf dieser Basis wird DIFÄM Flyer erstellen, die Fachkreise und Laien über die gute Spendenpraxis informieren. Dies hat Anfang Mai eine Konferenz von Organisationen der „Pharmazeutischen Katastrophenhilfe“, an der auch APOTHEKER HELFEN e.V. teilnahm, beschlossen.  

Ein Kernelement jeder Arzneimittelhilfe ist die Kooperation und Absprache mit zuverlässigen sachkundigen Partnern im Entwicklungsland. Nur diese können richtig einschätzen, welche Arznei- und Verbandmittel in welcher Menge aktuell gebraucht werden. APOTHEKER HELFN e. V. arbeitet mit Organisationen zusammen, die seit langem in dem jeweiligen Land tätig sind und viel Erfahrung in medizinisch-pharmazeutischer Hilfe haben. Oft sind auch einheimische Ärzte, Apotheker, Hebammen und Krankenpflegepersonal die regionalen Ansprechpartner.

 

Einheitliche Arzneimittellisten

Für die Auswahl der Arzneistoffe gibt es ebenfalls internationale Vorgaben. Die WHO veröffentlichte 1977 eine Liste der unentbehrlichen Medikamente („Essential Medicines“). Bei der Auswahl der damals 208 Wirkstoffe spielten Wirksamkeit, Nebenwirkungen, weltweite Verfügbarkeit und Bekanntheit sowie der Preis eine Rolle. Die Kernthese: Wenige, sorgfältig ausgewählte Arzneistoffe verbessern die Gesundheitsversorgung, vereinfachen den Umgang mit Arzneimitteln und reduzieren die Preise.  

Derzeit liegt die 16. Ausgabe der „WHO Model List of Essential Medicines“ vom März 2010 für Erwachsene und die 2. Ausgabe der Liste für Kinderarzneimittel vor (www.who.int/medicines/publications/essentialmedicines/en/index.html). Bezüglich der pharmazeutischen Qualität beruft sich die WHO auf die International Pharmacopoeia (www.who.int/medicines/publications/pharmacopoeia/en/index.html).  

Diese Liste, aktuell mit 350 Arzneistoffen, bildet die Grundlage für nationale Arzneimittellisten, die bereits mehr als 150 Länder erstellt haben. Die WHO-Liste sowie die regionalen Listen gelten als Standard für alle Hilfsorganisationen, die Arzneimittelspenden in Entwicklungsländer organisieren. Jede einheimische Fachkraft kennt die dort aufgelisteten Arzneistoffe und kann sie patientengerecht einsetzen.  

Die nationalen Arzneimittellisten tragen nicht nur dazu bei, Arzneimittelspenden zu kanalisieren. Sie ermöglichen es den Gesundheitsbehörden, im Land eigene Therapiestandards zu etablieren und durchzusetzen. Selbstverständlich richtet sich APOTHEKER HELFEN e. V. durchgängig an diesen Listen.

 

Hilfe zur SelbsthilfeAPOTHEKER HELFEN e.V. liefert konsequent nur bedarfsgerecht zusammengestellte, mit dem Empfänger abgestimmte Sendungen, die Arzneimittel nach WHO-Standard in Großpackungen (bulk ware) enthalten. Nach Absprache wird auch Spezialbedarf wie Wasserentkeimungstabletten, Verbandstoffe oder OP-Besteck geliefert. Ziel ist immer, dass die Fachkräfte vor Ort mit den Gütern optimal helfen können. So kommt jeder gespendete Euro tatsächlich den Patienten und Hilfsbedürftigen zugute!  


 

 

Leitlinien für Arzneimittelspenden 

Auswahl der Arzneimittel

- Arzneimittel sollen nur aufgrund eines ausdrücklich festgelegten Bedarfs und nur nach vorheriger Zustimmung des Empfängers gespendet werden.

- Alle Arzneimittel müssen in der nationalen Arzneimittelliste des Empfängerlandes oder zumindest in der WHO-Liste der unentbehrlichen Medikamente aufgeführt sein.

- Darreichungsform und Stärke sollen den Gepflogenheiten im Empfängerland entsprechen. 

Qualität und Haltbarkeit

- Gespendete Arzneimittel müssen aus einer zuverlässigen Quelle stammen und den Qualitätsanforderungen des Spender- und des Empfängerlandes entsprechen.

- Arzneimittel aus Haushalten oder Ärztemuster dürfen nicht gespendet werden.

- Nach Eintreffen im Empfängerland müssen die Arzneimittel noch mindestens ein Jahr haltbar sein. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers möglich.

Verpackung

- Die Beschriftung der Arzneimittel muss im Empfängerland verstanden werden. Die generische Bezeichnung ist zu verwenden.

- Arzneimittelspenden sollen aus Großpackungen bestehen.

- Der Spende ist eine detaillierte Packliste beizufügen.

Abwicklung

- Der Empfänger muss über alle Spenden rechtzeitig unterrichtet werden.

- Die Wertangabe sollte auf dem internationalen Großhandelspreis basieren.

- Sämtliche Transportkosten bis zum Empfängerland sowie die Einfuhrgebühren sollten vom Spender übernommen werden.

 

 

München, 11. Dezember 2008
Neuer Vorstand führt „Apotheker helfen e.V. – Hilfswerk der Bayerischen Apotheker“



In der Mitgliederversammlung vom 28. Juli 2008 wurde durch Satzungsänderung die Zahl der Vorstandsmitglieder von fünf auf sieben erhöht. Zusätzlich wurde der Namen des Vereins in „Apotheker helfen e.V. – Hilfswerk der Bayerischen Apotheker“ geändert. Diese Satzungsänderungen wurden vom Registergericht München am am 12. September 2008 angenommen.
Auf Grund dieser Satzungsänderungen wurde in der Mitgliederversammlung vom 11. Dezember 2008 ein neuer Vorstand gewählt. 1. Vorsitzender wurde Thomas Benkert, 2. Vorsitzenden Dr. Hans-Peter Hubmann. Als Beisitzer wurden Ursula Bockhorni-Imhoff, Jutta Rewitzer, Dr. Ulrich Krötsch, Christian Niermann und Peter Vanselow gewählt. Die Wahlen erfolgten jeweils einstimmig. Der bisherige Geschäftsführer Dr. Gerhard Gensthaler wurde in seinem Amt bestätigt.

Die Organe des Vereins

DER VORSTAND

Der ehrenamtliche Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und fünf Beisitzern. Ihm obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins nach den von der Mitgliederversammlung gegebenen Richtlinien und nach Maßgabe dieser Satzung. Er hat insbesondere die Aufgaben, förderungswürdige Sachverhalte festzustellen, die Förderung durchzuführen, Spenden zu sammeln und zu verwalten. Der Vorstand übt seine Tätigkeiten ehrenamtlich aus.

DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Einmal im Jahr werden alle Mitglieder zu einer Versammlung eingeladen. Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlußfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes vorzulegen.

DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG
Zum Geschäftsführer wurde Dr. Gerhard Gensthaler am 1. März 2002 vom Vorstand berufen. Er koordiniert die Hilfsprojekte und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung in ehrenamtlicher Tätigkeit aus. Gleichzeitig betreut er die pharmazeutische Seite des Hilfswerks und ist u.a. verantwortlich für das Notfall-Depot, das sich im Bayerischen Apothekerhaus in München befindet. Er ist in dieser Funktion bei der Regierung von Oberbayern gemeldet.


Unsere Ziele

Das Hilfswerk der Bayerischen Apotheker e.V. wurde am 28.4.1999 auf Initiative des damaligen 1. Vorsitzenden des BAV Bayerischer Apothekerverband e.V., Gerhard Reichert, anlässlich des Bayerischen Apothekertages in Bamberg unter dem Eindruck des Kosovo-Krieges gegründet.
Vereinszweck ist die Unterstützung Hilfsbedürftiger in Krisengebieten, bei Naturkatastrophen, Krankheit oder Armut. Hierzu werden in erster Linie aus Spenden finanzierte Arznei- und Verbandmittel, Krankenpflegeartikel und medizinisches Gerät kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ordentliches Mitglied kann jede/r Apotheker/in werden. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Eine Fördermitgliedschaft ist für jede natürliche oder juristische Person möglich.


Träger

Apotheker helfen e.V. – Hilfswerk der Bayerischen Apotheker wird gemeinsam getragen vom BAV Bayerischer Apothekerverband e.V. und der Bayerischen Landesapothekerkammer.
Die Geschäftsstelle und das Arzneimittel-Depot befinden sich im Bayerischen Apothekerhaus, Maria-Theresia-Straße 28, 81675 München. Das Büro des Geschäftsführers Dr. Gerhard Gensthaler liegt in der Fafnerstraße 33, 80639 München, Tel. 089-71056782, Fax 089- 71056783.


Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt für Körperschaften in München hat mit Bescheid vom 15.02.2008 unter der Steuernummer 143/216/90425 das „Hilfswerk der Bayerischen Apotheker e.V.“, jetzt „Apotheker helfen e.V. – Hilfswerk der Bayerischen Apotheker“, als mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und den Freistellungsbescheid erteilt.